Was erledige ich wo?

Ratten melden

Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden.  


Beschreibung

Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.

Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es Folgendes zu beachten:

  • Grundstückseigentümer/innen müssen selbst eine(n) Schädlingsbekämpfer/in beziehungsweise Kammerjäger/in beauftragen.
  • Mieter/innen müssen zunächst den/die Eigentümer/in auffordern, das Problem zu beseitigen. Verweigert dieser die Maßnahme, kann sich der/die Mieter/in an die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters an den Vermieter vorliegen.
  • Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte schriftlich an die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
  • Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).


Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).



Kosten

Die Kosten für den/die Schädlingsbekämpfer/in beziehungsweise Kammerjäger/in trägt der Grundstückseigentümer.




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Ansprechpartner

Stadt Rendsburg
Der Bürgermeister
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Postanschrift
Postfach: 107
24757 Rendsburg

Tel.: +49 4331 206-0
Fax: +49 4331 206-270
E-Mail: info@rendsburg.de
Web: www.rendsburg.de
 

Mitarbeiter (Stadt Rendsburg)

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Fachdienst Ordnung und Verkehr Stadt Rendsburg
Fachbereich - Bau
Fachdienst - Ordnung und Verkehr

Tel.: +49 4331 206-626
Fax: +49 4331 206 445
E-Mail: bauverwaltung@rendsburg.de
Etage: EG | Zimmer: 26
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein