Was erledige ich wo?
Ratten melden
Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden.
Beschreibung
Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.
Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es Folgendes zu beachten:
- Grundstückseigentümer/innen müssen selbst eine(n) Schädlingsbekämpfer/in beziehungsweise Kammerjäger/in beauftragen.
- Mieter/innen müssen zunächst den/die Eigentümer/in auffordern, das Problem zu beseitigen. Verweigert dieser die Maßnahme, kann sich der/die Mieter/in an die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters an den Vermieter vorliegen.
- Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte schriftlich an die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
- Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Kosten
Die Kosten für den/die Schädlingsbekämpfer/in beziehungsweise Kammerjäger/in trägt der Grundstückseigentümer.
verwandte Vorgänge
- Baumfällgenehmigung
- Emissionen/Immissionen: Duldung, Schutz
- Fundsachen
- Polizei (Online-Wache)
- Straßenbeleuchtung
Ansprechpartner
Stadt Rendsburg
Der Bürgermeister
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Postanschrift
Postfach: 107
24757 Rendsburg
Tel.: +49 4331 206-0
Fax: +49 4331 206-270
E-Mail: info@rendsburg.de
Web: www.rendsburg.de
Mitarbeiter (Stadt Rendsburg)
Frau Silke Beeck ![]()
Fachdienst Ordnung und Verkehr Stadt Rendsburg
Fachbereich - Bau
Fachdienst - Ordnung und Verkehr
Tel.: +49 4331 206-626
Fax: +49 4331 206 445
E-Mail: bauverwaltung@rendsburg.de
Etage: EG | Zimmer: 26
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