Was erledige ich wo?
Versteigerer - Erlaubnis
Wenn Sie gewerbsmäßig als Versteigerer tätig werden wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Beschreibung
Voraussetzungen:
- Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit und
- leben in geordneten Vermögensverhältnissen.
Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden. Ebenso ist die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren / dessen Bereich Sie tätig werden möchten.
Kosten
Derzeit fallen 200,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.
Rechtsgrundlage
- §§ 14, 34b Gewerbeordnung (GewO)
- Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen (Versteigerungsverordnung - VerstV)
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.10.1 - VwGebV
Weitere Informationen
Einzelhändler und Hersteller von Waren dürfen im Einzelverkauf an den Letztverbraucher Waren, die sie in ihrem Geschäftsbetrieb führen, im Wege der Versteigerung nur als Inhaber einer Versteigerererlaubnis oder durch einen von ihnen beauftragten Versteigerer absetzen.
Auf Antrag können besonders sachkundige Versteigerer mit Ausnahme juristische Personen von der zuständigen Behörde allgemein öffentlich bestellt und vereidigt werden.
verwandte Vorgänge
- Bundeswehr und THW - Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Hufbeschlagschmied/in - Anerkennung
- Kapitalanlagegesellschaft Betrieb - Erlaubnis
- Krankenhaus: Privatklinik - Erlaubnis
- Seilbahn Betrieb - Genehmigung
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 64
24105 Kiel
Tel.: +49 431 988-8650
Fax: +49 431 988-6161111
E-Mail: info@ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
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