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Heilpraktiker/in - Erlaubnis

Heilpraktikerin/Heilpraktiker ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, berufsmäßig ausübt.  


Beschreibung

Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

Wenn Sie sich als Heilpraktikerin/Heilpraktiker zur Ausübung der Heilkunde niederlassen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung „Heilpraktikerin“ beziehungsweise „Heilpraktiker“ führen.
Voraussetzungen für eine solche Erlaubnis finden Sie in § 2 Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) .



Zuständigkeit

An die Kreise und kreisfreien Städte.



erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis beziehungsweise Reisepass,
  • Nachweis eines Schulabschlusses (mindestens Hauptschulabschluss),
  • Führungszeugnis,
  • ärztliches Attest über gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs.



Rechtsgrundlage

  • § 1 Abs. 1 Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
  • § 2 Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
  • § 11 Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) Schleswig-Holstein (HeilprGDV SH)



Weitere Informationen

Die Erlaubnis wird dem Antragsteller zugestellt; das Gesundheitsamt erhält eine Abschrift der Erlaubnis. Treten nachträglich Tatsachen ein, die eine Versagung der Erlaubnis rechtfertigen, so kann das Landesamt für soziale Dienste diese Erlaubnis zurücknehmen.




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Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Postanschrift
Postfach: 905
24758 Rendsburg

Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rd.de
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

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Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit
Fachdienst - Gesundheitsdienste

Tel.: +49 4331/202-248
Fax: +49 4331/202-565
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-rd.de
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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein