Behindertenbeauftragter

Rahmenbedingungen für die Arbeit eines/r Beauftragten für Menschen mit Behinderungen 

Beschluss des Sozialausschusses vom 4. Juli 2000

  • Probleme behinderter Menschen aufzeigen
  • Mitwirkung an der Gestaltung einer behindertengerechten Umwelt
  •  Verbesserung der Verständigung und das Miteinanderleben von Behinderten und Nichtbehinderten
  • gleichmäßige Förderung von Belangen der verschiedenen Arten einer Behinderung
  • Beratung der in der Stadt Rendsburg tätigen Organisationen, die Angelegenheiten Behinderter vertreten
  • Koordinierung von Anliegen und Anregungen der Behinderten und ihrer in der Stadt tätigen Organisationen und Weiterleitung an zuständige Stellen
  •  Förderung der Zusammenarbeit aller Organisationen, die Angelegenheiten Behinderter vertreten
  • Vertretung der Interessen Behinderter gegenüber der Verwaltung
  •  Abgabe von Stellungnahmen und Empfehlungen gegenüber der Ratsversammlung und/oder den Fachausschüssen bei Planungen und vor der Entscheidung, die Behinderte betreffen.
  • Vertretung von Interessen behinderter Menschen beim Wohnungsbau, beim Bau öffentlich zugänglicher Gebäude und Einrichtungen sowie beim Bau öffentlicher Verkehrseinrichtungen
  • Vertretung der Interessen behinderter Menschen in der Öffentlichkeit
  •  Zusammenarbeit mit Behindertenbeauftragten anderer Städte und Gemeinden sowie mit den Behindertenbeauftragten auf Kreis- und Landesebene


Zusammenarbeit mit den politischen Gremien 

  • Der/die Beauftragte erhält die Einladungen zu den öffentlichen Sitzungen der städtischen Gremien
  • Protokolle der Sitzungen des Sozialausschusses werden ausgehändigt
  •  Möglichkeit der Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der städtischen Gremien
  • und Aushändigung der entsprechenden Protokolle
  • Sofern Angelegenheiten, die die Interessen von Behinderten berühren, beraten werden sollen, wird der/die Beauftragte auf Antrag eingeladen und erhält zu den genannten Tagesordnungspunkten Rederecht als Sachverständige/r. Er/ sie erhält die Vorlagen zu diesen Tagesordnungspunkten
  • Möglichkeit zur Abgabe eines Berichtes in der Ratsversammlung bzw. im Sozialausschuss

Der/die Beauftragte hat eine Beratungsfunktion und keine Entscheidungskompetenzen. Die Berufung der/des Beauftragten erfolgt für die Dauer der Wahlperiode der Ratsversammlung. Eine Wiederwahl ist möglich.


Beauftragter ist:
Axel Hennecke,
Am Grünen Kranz 9, 
24768 Rendsburg,
Tel.: 04331-33 33 92,
Fax: 04331-333391
Email: hennecke(at)foni.net
Sprechstunde: mittwochs von 10 - 12 Uhr im Rathaus, Zimmer 10, Tel.:04331-206110

Weitere Informationen erhalten Sie von:
Frau Fugmann