Vergaberichtlinien der Stadt Rendsburg für die Wochenmärkte
Allgemeines Ortsrecht
Satzungen & Verordnungen
Vergaberichtlinien der Stadt Rendsburg für die Wochenmärkte
erlassen am: 17.02.2010 | i.d.F.v.: 17.02.2010 | gültig ab: 25.02.2010 | Bekanntmachung am: 24.02.2010
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Für die Vergabe der Wochenmarktstandplätze ( § 3 der Marktsatzung ) gilt folgendes:
- Die Bewerbungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der Stadt Rendsburg (Eingangsstempel ) berücksichtigt.
- Wenn mehrere Bewerbungen für ein und dieselbe Anbietergruppe vorliegen, erfolgt eine Platzzuweisung in der Reihenfolge ihres Eingangs.
- In den Fällen der Nr. 2 endet die Platzzuweisung für den Beschicker mit der längsten Beschickungsdauer am Ende des folgenden ungeraden Jahres. An seine Stelle rückt der Beschicker, dessen Bewerbung am längsten vorliegt.
Rendsburg, den 17.02.2010
Stadt Rendsburg
gez. Breitner
Andreas Breitner
Bürgermeister
Stadt Rendsburg
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
Tourismus & Marketing
Rendsburg Tourismus und Marketing
Schleifmühlenstraße 16
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-10
Rendsburg Information
Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-66